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Corona-Regelungen

Seit dem 25.08.2021 gilt in Niedersachsen und damit auch für unsere Pfarreien eine neue Corona-Verordnung. Neu eingeführt wurde die sog. 3-G-Regel, dass heißt, das bei bestimmten Veranstaltungen darauf geachtet werden muss, dass nur geimpfte, genese oder getestete Menschen teilnehmen. Diese Regel gilt aktuell auch in unserem Landkreis.

Daher gilt weiterhin für unsere Gottesdienste:

  • Gemeindegesang ist möglich
  • Begrenzte Sitzplatzanzahl
  • Abstandsregel
  • Maske bis zum Sitzplatz
  • Datenerhebung am Eingang
  • Die 3-G-Regel findet auch bei Ausrufung einer Warnstufe keine Anwendung!

 

Für unsere Gemeindehäuser gilt z.Z.:

  • Vorbeugende Hygienemaßnahmen (Abstand halten in den Fluren und Sanitärräumen, Händehygiene, Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Sitzplatz, Lüften) sind von allen Anwesenden einzuhalten.
  • Beschränkung der Personenzahl: Es gibt keine Einschränkung, soweit der Abstand gewahrt ist.
  • 3G-Regel. Zugang nur für geimpfte, genese, oder getestete Teilnehmer
  • Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, sofern der Sitzplatz nicht eingenommen ist oder der Abstand von 1,5 Metern zu einer unbekannten Person nicht eingehalten werden kann. Bei Veranstaltungen draußen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen (im Sinne der § 4 Abs. 1 Corona-VO).
  • Datenerhebung: Eintragen der Daten der Anwesenden und Abfrage bezgl. der 3G-Regel.
  • Die Küchen können für kleinere Gruppen genutzt werden.

 

Hinweise zur 3G-Regel

Seit Donnerstag hat der Landkreis die sog. Erste Corona-Warnstufe ausgerufen. Das heißt, dass die Inzidenzzahlen in den vergangenen Tagen den Wert 50 überschritten hatten. Neben den bekannten Regelungen wie Maskenpflicht bis zum Sitzplatz, Abstandsregelungen und Handdesinfektion tritt nun auch die sog. 3G-Regel in Kraft. Das heißt für unsere Gemeindehäuser, dass der Zugang zu Veranstaltungen auf vollständig geimpfte, genesene und getestete (3 G) Personen beschränkt werden muss. Dies gilt nicht für unsere Kirchen und den Besuch von Gottesdiensten.

Auch wenn in unseren Gemeindehäusern die 3G-Regel erst ab einer Personenanzahl von 25 Teilnehmern angewendet werden muss, bitten wir trotzdem generell um Einhaltung dieser Regel.

In den Gemeindehäusern liegen daher die bekannten Teilnehmerlisten aus, in denen nun zusätzlich zum Namen und der Telefonnummer nun auch der 3G-Status eingetragen werden muss. Daher muss eine Person für die Veranstaltung benannt sein, die den Status bei jedem Teilnehmer prüft, dies in die Liste einträgt und unterschreibt. Wir bitten alle Gruppen in unseren Gemeindehäusern um die Einhaltung dieser Regeln, damit wir auch zukünftig uns treffen können.